Die telefonische Absage eines Geschäftstermins hat in erster Linie den Vorteil, direkt und demnach auch schnell zu sein.
Nicht immer muss es eine Ausrede sein! Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer.